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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
UNTERNEHMEN BÜHNE
Esche & Jünger GbR
Kleiststraße 4 - 04157 Leipzig
Grundsätzliches
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Rechtsgeschäfte der Unternehmen Bühne/ Esche &
Jünger GbR, nachstehend "Unternehmen Bühne", mit ihrem
Vertragspartner, nachstehend "Auftraggeber" oder "Veranstalter". Diese
AGB gelten auch für zukünftigen Verträge und Leistungen,
sofern sie nicht mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung
abgeändert oder ausgeschlossen wurden.
1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Konzeption und
Realisierung von Unternehmens- bzw. Businesstheaterprojekten und die
Erbringung von Seminaren, Workshops und weitergehenden
Dienstleistungen.
2. Seminare und Workshops
2.1 Der Kunde ist dazu verpflichtet, die im
Anmelde- bzw. Auskunftsformular geforderten Angaben (Name, Anschrift
etc.)
wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Schäden
aufgrund falscher Angaben hat der Auftraggeber zu ersetzen.
2.2 Alle Preise sind Endpreise zzgl. der gesetzlich
vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Angebotspreise gelten nur im
angegebenen Gültigkeitszeitraum. Preise können sich
kurzfristig ändern. In diesem Fall gilt der Preis zum Zeitpunkt
der Anmeldung. Arbeits- und Übungsmaterialien sind im Preis
inbegriffen. Wenn für Leistungen, die nicht im Angebot / Auftrag
erfasst sind, jedoch erbracht wurden, keine Vereinbarung getroffen
wurde, gelten ortsübliche Preise.
2.3 Die Seminargebühr ist im voraus zu zahlen.
Ab Zugang der Anmeldungsbestätigung zahlbar innerhalb von 14 Tagen
(bis spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn). Seminarstornierungen
sowie Umbuchungen können gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10
€ bis zwei Wochen vor Seminarbeginn vorgenommen werden.
2.4 Bei Stornierungen von Seminaren weniger als
zwei Wochen vor Beginn wird die Seminargebühr in Höhe von 80%
fällig. Kann der frei gewordene Platz durch Unternehmen Bühne
kurzfristig besetzt werden, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von
10 € erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer bei
gleicher oder ähnlicher Größenordnung angemeldet wird.
2.5 Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms sowie
der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters
der Veranstaltung geändert werden.
2.6 Die Esche & Jünger GbR /
UNTERNEHMEN BÜHNE ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem
Grund - insbesondere bei Erkrankung des Trainers oder zu geringer
Teilnehmerzahl - gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren
abzusagen. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf entstandene
Unkosten besteht nicht.
2.6 Die Seminarunterlagen dürfen ohne
Genehmigung des Seminarleiters weder kopiert noch weitergegeben werden.
2.7 Für Seminare/ Workshops, die in
Unternehmenstheaterprojekte eingegliedert sind, gelten die im Auftrag
vereinbarten Bestimmungen.
3. Unternehmensstheater, Outdoorprojekte, Veranstaltungen
3.1 Grundlage für die Planung und Realisierung
von Unternehmenstheaterprojekten, Outdoorprojekten und Veranstaltungen
ist neben dem
Projektauftrag und seinen Anlagen das Briefing des Kunden. Wird das
Briefing mündlich erteilt, erstellt Unternehmen Bühne
über den Inhalt des Briefings einen Kontaktbericht, der dem
Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach der Besprechung zugestellt
wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der
Auftraggeber ihm nicht innerhalb von 3
Tagen schriftlich widerspricht.
3.2 Erfüllt Unternehmen Bühne oder der
Auftraggeber bzw. Veranstalter ohne wichtigen Grund seine
Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, wird er
schadenersatzpflichtig.
3.3 Führt höhere Gewalt zum
Nichterbringen der Leistung, werden beide Vertragspartner von ihrer
Leistungspflicht befreit.
3.4 Ist Unternehmen Bühne aus wichtigem Grund
(Unfall, Krankheit, Ausfall eines Hauptdarstellers o.ä.) nicht in
der Lage, eine darstellerische
Leistung als Teil eines Leistungsvertrages durchzuführen, ist der
Auftraggeber bzw. der
Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
3.5 Vertragliche und gesetzliche
Ersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber Unternehmen
Bühne bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit von
Unternehmen Bühne bedingt sind, werden auf die doppelte Höhe
des vereinbarten Einzelhonorars innerhalb des Gesamthonorars
beschränkt
3.6 Die Fälligkeit des vereinbarten Honorars
ist in der Regel in der Auftragserteilung definiert. In allen anderen
Fällen ist das Honorar nach Erbringen der Leistung fällig.
3.7 Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu
überweisen. Es sei denn es wurde eine andere schriftliche
Vereinbarung getroffen.
3.8 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe
von 5 % über dem zum jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank erhoben.
3.9 Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen
werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 10 € erhoben.
3.10 Storniert der Auftraggeber einen bereits
erteilten Auftrag werden Stornierungsgebühren fällig:
Weniger als zwei Wochen vor Auftragsdurchführung: 20 % der
vereinbarten Endsumme
Weniger als eine Woche vor Auftragsdurchführung: 50 % der
vereinbarten Endsumme
Weniger als 48 Stunden vor Auftragsdurchführung: 80 % der
vereinbarten Endsumme
Keinerlei Kosten entstehen, wenn das Projekt auf einen späteren
Zeitpunkt innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglich
angesetzten Termin verschoben und durchgeführt wird.
4. Haftung
4.1 Der Auftraggeber haftet für Diebstahl und
Beschädigung von Unternehmen Bühne - Eigentum während
der Veranstaltung bzw.
Veranstaltungsvorbereitung, in seinen bzw. von ihm zu diesem Zweck
angemieteten Räumen.
4.2 Der Auftraggeber haftet ferner
für
Verletzungen von Teilnehmern und Beschädigung deren Eigentums
anlässlich der Veranstaltung. Die Haftung erstreckt sich nicht auf
vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung durch
Unternehmen Bühne. Der Auftraggeber stellt Unternehmen Bühne
von allen Schadensansprüchen Dritter frei.
4.3 Kommt es
zu unvorhergesehenen
Zwischenfällen, die die Durchführung eines
Unternehmenstheaterprojektes unzumutbar machen (z.B. nachhaltige
Störungen von Teilnehmern, technische Störungen, unzumutbare
Räumlichkeiten), ist Unternehmen Bühne zum Abbruch der
Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Honorar- und
Kostenerstattungsanspruch.
5. Datenschutz
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit
der Durchführung der unter 1.1 genannten Leistungen erhobenen
Daten gespeichert werden. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt
nicht. Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Daten nach erfolgter
Durchführung der vereinbarten Leistung gelöscht.
6. Teilnichtigkeit
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
7. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen und
der bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen schriftlichen
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entsprechendes gilt
für Abweichungen von der Erfordernis der Schriftform.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Seiten ist Leipzig.
9. Gültigkeit der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Diese AGBs gelten ab dem 01. Januar 2007
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