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Unternehmenstheater     Kleiststraße 4
04157 Leipzig
Fon: 0341/ 1497655
Fax: 0341/ 1497657

   
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

UNTERNEHMEN BÜHNE
Esche & Jünger GbR
Kleiststraße 4 - 04157 Leipzig

Grundsätzliches

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Unternehmen Bühne/ Esche & Jünger GbR, nachstehend "Unternehmen Bühne", mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Auftraggeber" oder "Veranstalter". Diese AGB gelten auch für zukünftigen Verträge und Leistungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen wurden.

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Konzeption und Realisierung von Unternehmens- bzw. Businesstheaterprojekten und die Erbringung von Seminaren, Workshops und weitergehenden Dienstleistungen.

2. Seminare und Workshops

2.1 Der Kunde ist dazu verpflichtet, die im Anmelde- bzw. Auskunftsformular geforderten Angaben (Name, Anschrift etc.) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Schäden aufgrund falscher Angaben hat der Auftraggeber zu ersetzen.
2.2 Alle Preise sind Endpreise zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Angebotspreise gelten nur im angegebenen Gültigkeitszeitraum. Preise können sich kurzfristig ändern. In diesem Fall gilt der Preis zum Zeitpunkt der Anmeldung. Arbeits- und Übungsmaterialien sind im Preis inbegriffen. Wenn für Leistungen, die nicht im Angebot / Auftrag erfasst sind, jedoch erbracht wurden, keine Vereinbarung getroffen wurde, gelten ortsübliche Preise.
2.3 Die Seminargebühr ist im voraus zu zahlen. Ab Zugang der Anmeldungsbestätigung zahlbar innerhalb von 14 Tagen (bis spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn). Seminarstornierungen sowie Umbuchungen können gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10 € bis zwei Wochen vor Seminarbeginn vorgenommen werden.
2.4 Bei Stornierungen von Seminaren weniger als zwei Wochen vor Beginn wird die Seminargebühr in Höhe von 80% fällig. Kann der frei gewordene Platz durch Unternehmen Bühne kurzfristig besetzt werden, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer bei gleicher oder ähnlicher Größenordnung angemeldet wird.
2.5 Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms sowie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden.
2.6 Die Esche & Jünger GbR / UNTERNEHMEN BÜHNE ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund - insbesondere bei Erkrankung des Trainers oder zu geringer Teilnehmerzahl - gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren abzusagen. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf entstandene Unkosten besteht nicht.
2.6 Die Seminarunterlagen dürfen ohne Genehmigung des Seminarleiters weder kopiert noch weitergegeben werden.
2.7 Für Seminare/ Workshops, die in Unternehmenstheaterprojekte eingegliedert sind, gelten die im Auftrag vereinbarten Bestimmungen.

3. Unternehmensstheater, Outdoorprojekte, Veranstaltungen

3.1 Grundlage für die Planung und Realisierung von Unternehmenstheaterprojekten, Outdoorprojekten und Veranstaltungen ist neben dem Projektauftrag und seinen Anlagen das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt Unternehmen Bühne über den Inhalt des Briefings einen Kontaktbericht, der dem Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach der Besprechung zugestellt wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber ihm nicht innerhalb von 3 Tagen schriftlich widerspricht.
3.2 Erfüllt Unternehmen Bühne oder der Auftraggeber bzw. Veranstalter ohne wichtigen Grund seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, wird er schadenersatzpflichtig.
3.3 Führt höhere Gewalt zum Nichterbringen der Leistung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit.
3.4 Ist Unternehmen Bühne aus wichtigem Grund (Unfall, Krankheit, Ausfall eines Hauptdarstellers o.ä.) nicht in der Lage, eine darstellerische Leistung als Teil eines Leistungsvertrages durchzuführen, ist der Auftraggeber bzw. der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
3.5 Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber Unternehmen Bühne bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit von Unternehmen Bühne bedingt sind, werden auf die doppelte Höhe des vereinbarten Einzelhonorars innerhalb des Gesamthonorars beschränkt
3.6 Die Fälligkeit des vereinbarten Honorars ist in der Regel in der Auftragserteilung definiert. In allen anderen Fällen ist das Honorar nach Erbringen der Leistung fällig.
3.7 Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Es sei denn es wurde eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.
3.8 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem zum jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erhoben.
3.9 Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 10 € erhoben.
3.10 Storniert der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag werden Stornierungsgebühren fällig:
Weniger als zwei Wochen vor Auftragsdurchführung: 20 % der vereinbarten Endsumme
Weniger als eine Woche vor Auftragsdurchführung: 50 % der vereinbarten Endsumme
Weniger als 48 Stunden vor Auftragsdurchführung: 80 % der vereinbarten Endsumme
Keinerlei Kosten entstehen, wenn das Projekt auf einen späteren Zeitpunkt innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglich angesetzten Termin verschoben und durchgeführt wird.

4. Haftung

4.1 Der Auftraggeber haftet für Diebstahl und Beschädigung von Unternehmen Bühne - Eigentum während der Veranstaltung bzw. Veranstaltungsvorbereitung, in seinen bzw. von ihm zu diesem Zweck angemieteten Räumen.
4.2
Der Auftraggeber haftet ferner für Verletzungen von Teilnehmern und Beschädigung deren Eigentums anlässlich der Veranstaltung. Die Haftung erstreckt sich nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung durch Unternehmen Bühne. Der Auftraggeber stellt Unternehmen Bühne von allen Schadensansprüchen Dritter frei.
4.3
Kommt es zu unvorhergesehenen Zwischenfällen, die die Durchführung eines Unternehmenstheaterprojektes unzumutbar machen (z.B. nachhaltige Störungen von Teilnehmern, technische Störungen, unzumutbare Räumlichkeiten), ist Unternehmen Bühne zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch.

5. Datenschutz

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Durchführung der unter 1.1 genannten Leistungen erhobenen Daten gespeichert werden. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Daten nach erfolgter Durchführung der vereinbarten Leistung gelöscht.

6. Teilnichtigkeit

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen und der bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entsprechendes gilt für Abweichungen von der Erfordernis der Schriftform.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Seiten ist Leipzig.

9. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese AGBs gelten ab dem 01. Januar 2007